Die Jugend- und Familienministerkonferenz ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Insbesondere Themen der Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, des Medienschutzes oder zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Familienpolitik sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen. Dabei wird häufig mit anderen Fachministerkonferenzen, z. B. der Kultusministerkonferenz, zusammen gearbeitet.
Die Beschlüsse der JFMK werden durch die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) vorbereitet.
Die AGJF unterstützt die JFMK in allen fachlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Politikfeld Familie. Sie koordiniert und stimmt auf Fachebene länderübergreifende Grundsatzfragen zur Sicherstellung einer angemessenen und einheitlichen Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und familienpolitischer Zielsetzungen ab. Ihre Mitglieder sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der zuständigen Fachabteilungen.
Gleichzeitig vertritt sie auf Fachebene die Interessen der Länder gegenüber dem Bund bzw. der Europäischen Union.
Im Mittelpunkt der Arbeit der AGJF stehen gegenwärtig vor allem die Bereiche
Sie bereitet im Frühjahr die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz vor und stellt im Herbst deren Umsetzung sicher.
Die JFMK und die AGJF haben Verfahrensgrundsätze, die Sie hier abrufen können: